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Kinderschutz

Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gehört es, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) hat der Gesetzgeber den allgemeinen Schutzauftrag der Jugendhilfe für den Fall der Kindeswohlgefährdung präzisiert und in §8a SGB VIII zusammengefasst.

Entsprechend der Vereinbarungen nach §8a SGB VIII, die zwischen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe abzuschließen sind, geht die institutionelle Verankerung des Kinderschutzes über die Jugendämter hinaus und nimmt auch freie Träger der Jugendhilfe stärker in die Verantwortung, um einen wirksamen Schutz für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

So hat auch unser Verband in Vereinbarungen mit dem örtlich zuständigen Jugendamt festgehalten, dass unsere Fachkräfte den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung eines Gefährdungsrisikos eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuziehen, über die der Verband auch selbst verfügt.

Darüber hinaus stellen wir im Auftrage des Jugendamtes Koblenz „insoweit erfahrene Fachkräfte“ anderen Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung, die über keine eigene „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach §8a Abs. 2 SGB VIII verfügen.

Die Aufgaben unserer Fachberatung sind:

  • Beratung bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdun
  • Risikoeinschätzung, Dringlichkeitseinschätzung, Sicherheitseinschätzung
  • Arbeit mit den Ressourcen des betroffenen Kindes
  • Altersgemäße Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen
  • Stärken und Ressourcen der Familie nutzen und diese entsprechend einbeziehen
  • Den Eltern Zugang zu Hilfen und Unterstützungen erschließen
  • Erarbeitung geeigneter Hilfsangebote, Erstellung eines Schutzplanes
  • Vorbereitung einer Überleitung an das Jugendamt

Zugang

Telefonisch unter der Nummer 0261/30424-20 oder über unsere Zentrale 0261/304240

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