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Jugend- und Familienhilfe Betreuungen Beratung und Hilfe für allein Katholische Beratungsstelle Sozialpädagogische Pflegestellen Adoptions- und Pflegekinderdienst |
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Grundlage der Arbeit ist das SGBVIII (Kinder-und Jugendhilfe). Nach §31 SGBVIII kann das Jugendamt als Hilfe zur Erziehung eine Sozialpädagogische Familienhilfe beauftragen. Seitens des Jugendamtes Koblenz werden entsprechende Aufträge an den SkF erteilt. Die Fachkräfte unterstützen die Familien dabei in folgenden Bereichen:
Die Fachkräfte des SkF greifen dabei je nach Problemlage der Familien auf ein Netzwerk von Fachstellen und Organisationen zu. Dazu gehören unter anderem, das interne Netzwerk im SkF, Caritas, AWO, Diakonie, sowie verschiedene Behörden. Die Qualitätssicherung der Arbeit wird gewährt durch fachlichen Austausch, Weiterbildung, Supervision und Dokumentation.
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